Facebook ändert seine AGB. Dabei bleiben hat seinen Preis.

Februar 04, 2015

Mit dem 31. 1. 2015 gelten die neuen Geschäftsbedingungen der Facebook Ireland Limited. Für Private genauso wie für Unternehmer.
Die Nutzung des sozialen Netzwerkes war und ist grundsätzlich gratis – dennoch hat es seinen Preis. Die Währung heisst „personifizierbare Daten“. Deswegen ist in den neuen Nutzungsbedingungen auch ganz klar das Verbot der „Namenstäuschung“ definiert. Wer sein Profil mit einem Kunstnamen, oder einem Pseudonym anlegt – oder angelegt hat – fliegt raus! Eh klar – diese Infos hätten auch keinen Wert. Für Daten wie:
Name: Micky Maus. Geboren: am Tag der Ehre der Klingonen. Ist zur Schule gegangen: Volksschule Beteigeuze … usw. zahlt natürlich niemand 😉

Und nun ist sicherlich der Moment gekommen in dem sich jeder Einzelne genau überlegen muss was er oder sie da tut. Welche Daten wir herschenken wollen um einem BigPlayer ein Geschäftsmodell zu finanzieren. Natürlich ist Facebook praktisch, das wissen wir auch. Ansonsten hätte es wohl kaum diese Erfolgsgeschichte hinlegen können. Facebook wurde am 4. Februar 2004 gegründet – 10 Jahre später hatte es bereits mehr als 1 Milliarde Nutzer weltweit. Ende 2014 waren es exakt 1,39 Milliarden, 1,2 Milliarden davon greifen mobil auf Facebook zu.* Das bedeutet Facebook weiss auch wo sich diese 1,2 Milliarden bewegen!!!

Ein weiterer, meines Erachtens, sehr kritischer Punkt an den neuen Nutzungsbedingungen ist der Umgang mit Urheberrechten.
Facebook lässt sich für die auf Facebook geposteten und geschützten Inhalte, eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz („IP-Lizenz“) einräumen. Jeder einzelne muss nun sicherstellen, dass die auf Facebook geposteten Inhalte Dritter auch für eine solche Unterlizensierung freigegeben sind. Nur wer kann das wirklich immer zu 100% sagen???

Fakt ist, wie wir alle wissen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Aber um zu wissen muss jeder Facebook Nutzer natürlich die Spielanleitung gelesen haben. Jeder der sich nach dem 30 Januar 2015 bei Facebook eingeloggt hat – hat damit auch den Nutzungsbedingungen zugestimmt. So einfach ist das. Wie selten aber AGB gelesen werden sieht man auch an dem Test den ein Londoner IT-Sicherheitsunternehmen durchgeführt hat.

Also auf von der Ofenbank und schlau machen. Eine sehr gute Zusammenfassung findet ihr in dem White Paper von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht. Dieses Whitepaper könnt ihr kostenlos downloaden – und euch damit schon einen recht guten Überblick verschafen.

Und wem es dann so richtig reicht, der sollte auf jeden Fall sein Profil löschen – Anleitungen dazu gibt es hier. Wenn ihr auf der Suche nach Alternativen seid – die gibt es, zum Beispiel ello (hier eine kleine Anleitung dazu). Wir testen es gerade, und werden euch auf dem Laufenden halten.

* Quelle: de.statistica.com

Dieser Film macht auch etwas nachdenklich: